Unsere Hausordnung!

Rauchen

Unser Loft ist eine Nichtraucherzone. Vor der Tür und auf dem Parkplatzgelände ist es natürlich erlaubt. 
Die Reste dieser "Sünden" bitten wir ordnungsgemäß zu entsorgen.  Zudem existieren, wie in Thüringen Vorschrift,  im gesamten Wohnbereich Rauchmelder  und zusätzlich CO-Warner, welche mit einer Alarmanlage verbunden sind.

Bei Nichteinhaltung berechnen wir eine Sonderreinigungsgebühr von 150,00 Euro.

Tiere

Tiere sind im Loft ausdrücklich nicht gestattet.

Ruhezeiten

Von 22:00 Uhr – 07:00 Uhr ist im Außenbereich unbedingt Ruhe einzuhalten und die Fenster sind bei entsprechender Musik oder sonstigen Lauten hofseitig zu schließen. 

Anreise

Das Loft ist am Anreisetag ab 15:00 Uhr bezugsfrei. 
Bei Buchung für wenige Stunden erfolgt die Anreise nach Absprache. Bitte teilen Sie uns Ihre voraussichtliche Ankunftszeit unbedingt verlässlich vor der Anreise mit. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Absprache.
Bitte geben Sie den Schlüssel nicht aus der Hand. Ein Verlust des Schlüssels ist umgehend zu melden und der Gast/Mieter haftet bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten für die gesamte Schließanlage.

Abreise

Die Abreise erfolgt bis 11:00 Uhr.
Bei Abreise bitten wir das Geschirr gespült zu hinterlassen.
Benutzte Handtücher bitte in die Wäschebox legen.
Die Endreinigung ist selbstverständlich im Mietpreis inbegriffen.  Für kleine Malheure befinden sich Putzutensilien in der Wohnung. 
Bei übermäßigen Verschmutzungen oder kaputt gegangenen Einrichtungsgegenständen behalten wir uns vor, dem Gast/Mieter eine Rechnung zu stellen.
Sollten während Ihres Aufenthaltes Zwischenreinigungen gewünscht werden, können wir dies gern für Sie übernehmen. Diese werden dann nach Aufwand (Stündlich) abgerechnet.

Allgemeines

Wir bitten Sie Gästepantoffeln zu tragen und Ihre Straßenschuhe oder High Heels zur Schonung des Bodenbelages in unserem dafür vorgesehenen Schuhregal abzustellen!
In die Dusche und Toilette gehören keine Hygieneartikel, Abfälle, Essensreste, schädliche Flüssigkeiten, Fette oder Ähnliches, da es sonst zu kostenintensiven Verstopfungen kommen kann. 
Bitte nutzen Sie die bereit gestellten Möglichkeiten.
Bei mutwilligen Beschädigungen am Inventar oder sonstigem, haftet der Gast/Mieter in Höhe der Wiederbeschaffungskosten.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden an Leib und Leben.
Gewerbliche Foto- und Videoaufnahmen sind ausdrücklich nicht erwünscht.

Bitte beachten Sie auch unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen!


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sehr verehrter Gast/Mieter,
die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB`s) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns. Bitte beachten Sie, dass Sie diese AGB`s mit Ihrer Buchung anerkennen.

§1 Abschluss des Vertrages

  • Der Vertrag gilt als verbindlich abgeschlossen, wenn das Loft bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.
  • Die Buchung im Voraus kann mündlich oder schriftlich (auch per Email) erfolgen. 
  • Als vereinbart gilt, was auf der Reservierungsbestätigung festgelegt wurde. Diese wird, sofern zeitlich möglich, in schriftlicher Form (vorzugsweise per Email) dem Gast/Mieter zugesandt.

§2 Leistungen, Preise und Bezahlung

  • Dem Mieter wird ein voll eingerichtetes Loft zur Verfügung gestellt.
  • Der Vermieter verpflichtet sich, das vom Gast gebuchte Loft bereitzuhalten, und die vereinbarte Leistung zu erbringen. Die vereinbarten Preise schließen alle verbrauchsabhängigen Nebenkosten, wie Strom, Wasser, Heizung, sowie die Endreinigung ein.
  • Mit Abschluss des Vertrages kann eine Vorauszahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Preises verlangt werden. Die Aufforderung erfolgt ggf. auf der Reservierungsbestätigung. Befindet sich die Gutschrift auf dem Konto des Vermieters nicht innerhalb von 7 Tagen nach Versand der Reservierungsbestätigung, ist der Vermieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten (siehe §5).
  • Sofern zwischen den Vertragspartnern keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Zahlung des Restbetrags (bei kurzfristiger Anmietung des Gesamtbetrags) in bar, bei Anreise.

§3 An- und Abreise

  • Sofern zwischen den Vertragspartnern keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, steht das Loft dem Gast am vereinbarten Anreisetag ab 17:00 Uhr zur Verfügung. Der genaue Anreisezeitpunkt muss vom Gast/Mieter mitgeteilt werden.
  • Die Belegung der Wohnung kann nur durch die angemeldeten Personen erfolgen. Sollte der Gast/Mieter unangemeldeten Personen den Zutritt zur Wohnung erlauben, so wird pro Person eine Gebühr von          80 Euro fällig. Der Vermieter behält sich das Recht vor, das Mietverhältnis in einem solchen Fall zu kündigen und um Abreise zu bitten.
  • Bei Ankunft wird um Vorlage des Personalausweises gebeten.
  • Am vereinbarten Abreisetag muss die Rückgabe des Lofts bis spätestens 11:00 Uhr erfolgen. Andere Abreisezeiten sind je nach Verfügbarkeit und nur nach Absprache mit dem Vermieter möglich.

§4 Rücktritt des Gastes (Abbestellung/Stornierung)

  • Jeglicher Rücktritt muss in schriftlicher Form erfolgen. Bei einem Rücktritt des Gastes vor Vertragsbeginn werden dem Gast folgende Stornierungsgebühren in Rechnung gestellt:
    • kostenlose Stornierung bis 2 Wochen vor Anreise
    • 50 Prozent der Kosten bei Stornierung kürzer als 2 Wochen vor Anreise
    • der volle Preis bei Stornierung 5Tage vor Anreise
  • Als Berechnungsgrundlage des Zeitraums gilt der Tag und der Zeitpunkt, an dem der Rücktritt beim Vermieter eingegangen ist.
  • Der Vermieter ist berechtigt die nicht in Anspruch genommene Wohnung anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.

§5 Rücktritt des Vermieters

  • Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht innerhalb der in §2 genannten Frist geleistet, so ist der Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  • Zudem ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
    • höhere Gewalt oder vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
    • Zimmer unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden.
  • Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sollten sich oben genannte Tatsachen andeuten.
  • Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. Eine ggf. geleistete Vorauszahlung wird dem buchenden Gast unverzinst erstattet.

§6 Sonstiges zur Hausordnung

  • Tiere sind nicht erwünscht
  • Der Kamin ist im moderaten Sinne zu befeuern um keinen Brand zu verursachen. Das Verlassen der Wohnung mit wissentlich brennendem Kamin ist ausdrücklich untersagt.
  • Die Whirlpoolwanne  sollte nicht unbeaufsichtigt befüllt werden. Wasserhaverien sind sofort und unverzüglich zu beseitigen und dem Vermieter mitzuteilen.
  • In der kompletten Wohnung ist das Rauchen verboten. Geraucht werden kann auf dem Parkgelände. Zuwiderhandlungen werden mit einer Sondereinigungsgebühr von 150 Euro in Rechnung gestellt. Der Nachweis, dass kein oder ein geringer Schaden entstanden ist, bleibt dem Gast/Mieter vorbehalten.
  • Von 22:00 Uhr – 07:00 Uhr ist im Außenbereich unbedingt Ruhe einzuhalten und die Fenster im gesamten Loft, Richtung Hofseite, bei entsprechender Musik oder ähnlichen Geräuschbelästigungen, zu schließen.
  • Bei übermäßiger Verschmutzung behalten wir uns das Recht vor, dem Gast/Mieter dies in Rechnung zu setzen.
  • Der Vermieter haftet nicht für Schäden an Leib und Leben.
  • Gewerbliche Foto- und Videoaufnahmen sind ausdrücklich nicht gestattet.

§7 Haftung

  • Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
  • Weißt das Loft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Vermieter oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Bei Kenntnis wird der Vermieter daraufhin bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  • Für eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nicht.
  • Der Kunde ist verpflichtet, einen von ihm verursachten Schaden bei Kenntnisnahme unverzüglich dem Vermieter oder dessen Beauftragten zu melden und diesen so gering wie möglich zu halten.
  • Für einen durch eigenes Verschulden entstandenen Schaden haftet der Kunde zu 100%.


§8 Schlussbestimmungen

  • Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Reservierungsbestätigung oder dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
  • Im kaufmännischen Verkehr sind Erfüllungsort, Zahlungsort und Gerichtsstand der Sitz des Vermieters. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs, 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.
  • Es gilt deutsches Recht.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Gesetzesänderungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.